AGB FÜR FACHHÄNDLER

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma DGN Fashion GmbH
1.    Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der DGN Fashion GmbH (DGN) an ihre unternehmerischen Kunden erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Die Angebote sind freibleibend. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von DGN nicht anerkannt, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2.    Preis, Zahlung, Gegenansprüche
2.1    Der Preis versteht sich exw (ex works, incoterms 2010) vom Sitz von DGN oder direkt vom Auslieferungslager oder Sitz vom Vorlieferanten und zuzüglich etwa anfallender Umsatzsteuer, wenn nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
2.2    Der Kaufpreis ist innerhalb von 60 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht etwas schriftlich vereinbart wurde. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 4 % Skonto, bei Zahlungen innerhalb von 30 Tagen 2,25%.
2.3    Zahlungen sind, unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer des Käufers sowie Rechnungsdatum, auf unser Konto bei der Commerzbank Hamburg,
IBAN: DE97 2004 0000 0471 5678 00 , BIC/SWIFT: COBA DEFF XXX, zu leisten.
2.4        Der Käufer ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DGN anerkannt sind. Zudem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
2.5    Für den Fall, dass DGN vorleistungspflichtig ist, kann sie die ihr obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ihr Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (vgl. § 321 BGB). Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
3.    Lieferung, Gefahrübergang
Voraussetzung für die Einhaltung einer vereinbarten Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Käufer übernommenen Vertragspflichten. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Handelsübliche Mengenabweichungen sind zulässig. Der Käufer ist im Falle eines Lieferverzuges zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nur dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt schriftlich gesetzte, angemessene Nachfrist zur Lieferung fruchtlos verstrichen ist und der Lieferverzug von DGN verschuldet ist. Wenn und soweit zumutbar, ist DGN zu Teillieferungen berechtigt. Ist eine Versendung durch DGN vereinbart, erfolgt diese – auch wenn DGN die Kosten des Transportes übernimmt – auf Gefahr des Käufers. Regierungsmaßnahmen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Engpässe in der Material- oder in der Energieversorgung, Transportbehinderungen sowie sonstige, von DGN nicht beherrschbare Gründe, die die normale Fertigung oder Versendung verzögern, gelten als „höhere Gewalt“ und berechtigen DGN zur entsprechenden Verschiebung des Liefertermins. DGN ist verpflichtet, dem Käufer unverzüglich von derartigen Umständen zu unterrichten. Ist eine verzögerte Leistungserbringung aufgrund der Ereignisse für eine Partei unzumutbar, ist diese Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.    Eigentumsvorbehalt
DGN behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Käufer darf die im Eigentum von DGN stehende Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr veräußern; eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist ihm ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von DGN nicht gestattet. Der Käufer tritt DGN schon jetzt und im Voraus sämtliche Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehen. Dies gilt auch dann, wenn die Produkte zusammen mit anderen, nicht DGN gehörenden Produkten zu einem Gesamtpreis veräußert werden. Abtretungen im Sinne dieses Absatzes erfolgen stets nur bis zur Höhe des Rechnungspreises der Vorbehaltsware. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung bis zum jederzeit zulässigen Widerruf ermächtigt. DGN nimmt die in dieser Ziffer vorgesehenen Abtretungen des Käufers schon jetzt an. DGN verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach ihrer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit frei zu geben, als ihr Wert den der zu besichernden Forderungen um mehr als zehn Prozent übersteigt. Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung im Verzug, so kann DGN ihm die Verfügung über die Vorbehaltsware vollständig oder nach ihrer Wahl auch teilweise, z. B. nur die Veräußerung, untersagen. Bedarf es zur Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes der Mitwirkung des Käufers, etwa bei Registrierungen, die nach dem Recht des Käuferlandes erforderlich sind, so hat der Käufer derartige Handlungen vorzunehmen. Liegen beim Käufer die objektiven Voraussetzungen für die Pflicht vor, einen Insolvenzantrag zu stellen, so hat der Käufer hiervon DGN unverzüglich zu unterrichten und darf weitere Verfügungen über die Vorbehaltsware nur mit schriftlicher Zustimmung von DGN vornehmen.
5.    Gewährleistung, Mängelhaftung
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen. Als unverzüglich gelten hierbei zwölf Kalendertage ab Lieferung. Verletzungen dieser Obliegenheit führen zur Genehmigung der Ware nach § 377 HGB. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung über den Verkäufer zu rügen. Bei berechtigten Rügen von Mängeln hat der Käufer nach Wahl des Verkäufers das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware. In diesem Fall trägt DGN die Frachtkosten. Retouren können nur mit einer Bearbeitungsnummer zurückgesendet werden. Der Käufer erhält diese telefonisch unter +49(0)40-55 97 89 0 (Fax: +49(0)40-55 97 89 10). Die Abholung der Ware wird dann auf Kosten von DGN veranlasst. Retourengebühren werden nicht anerkannt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, hat der Käufer nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht Ziffer 6 Anwendung findet. Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, es sei denn, dass DGN eine mustergetreue Lieferung schriftlich erklärt hat.
6.    Allgemeine Haftung
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen DGN und deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens, sofern nicht Vorsatz vorliegt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Aufwendungsersatzansprüche des Käufers nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.
7.    Vertriebssystem
Der Käufer ist Mitglied vom selektiven DGN-Vertriebssystem und darf die gelieferte Ware nur in von ihm betriebenen Einzelhandelsgeschäften verkaufen, die DGN schriftlich bekannt gegeben oder in der Bestellung, z.B. als Lieferanschrift, angegeben und von DGN zugelassen sind. Der Käufer darf die gelieferte Ware nur an Endkunden oder von DGN autorisierte Händler verkaufen.
8.    Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand und Schiedsvereinbarung
Erfüllungsort für die Lieferungen und für die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen ist das jeweilige Lieferwerk. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, falls der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder juristischen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Die klagende Partei ist berechtigt, alternativ stattdessen das Schiedsgericht der Handelskammer Hamburg anzurufen. Geschieht dies, ist das Schiedsgericht ausschließlich für die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche zuständig. Die Beklagte ist zur Widerklage vor dem Schiedsgericht berechtigt. Schiedsort ist Hamburg, Verfahrenssprache Deutsch. Das Verfahren und insbesondere die Beweisaufnahme erfolgen nach den Regeln des Regulativs des Schiedsgerichtes Hamburg der Handelskammer Hamburg und den Regeln des zehnten Buches der Zivilprozessordnung. Soweit eine Partei der anderen Partei im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren gegebenenfalls Rechtsanwaltskosten zu erstatten hat, sind diese auf die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechenbaren Kosten beschränkt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenverkauf (CISG).
9.    Sonstiges
Ergänzend gelten die Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie in der Fassung vom 1. Januar 2015. Im Falle eines Widerspruches haben die Geschäftsbedingungen von DGN Vorrang.

 

📄 DATEI HERUNTERLADEN